Ohne Finanzkrise würden wir nicht über die Verschärfung der Finanzmarktregulierung reden. Und es besteht kein Zweifel: Die Finanzmärkte bedürfen einer staatlichen Regulierung. Dies lässt sich schon beim Urvater der Wirtschaftslehre Adam Smith 1776 nachlesen. Und ein Grundsatz ordnungspolitischer Regulierung seit Adam Smith ist die Haftung der Eigentümer, was Walter Eucken auf den schönen Satz brachte: „Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen. (…) Investitionen werden umso sorgfältiger gemacht, je mehr der Verantwortliche für diese haftet. Die Haftung wirkt insofern also prophylaktisch gegen die Verschleuderung von Kapital und zwingt dazu, die Märkte sorgfältig abzutasten.“ (Walter Eucken, Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 1990 (erstmals 1952), S. 279f.)
Lesen Sie hier den vollständigen Aufsatz von Dr. Hartmut Bechtold, TSI
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Weitere interessante Links zum Thema:
Larosiere-Report: The high-level group on financial supervision in the EU
Ordnungspolitischer Bericht 2012 des Aktionsrats Marktwirtschaft Teil 2: Finanzmarktregulierung
Haldane Rede in Jackson Hole “ The dog and the frisbee“
Blicklog: Wirkung der Finanzmarktregulierung auf Bankenrefinanzierung und Finanzierungsgeschäfte
Der Ordnungspolitische Kommentar von Laura Kohlleppel und Achim Wambach