Im aktuellen Gutachten des Sachverständigenrates, das letzte Woche veröffentliucht wurde, wird in einem Kapitel das Thema Bankenunion sehr gut aufgearbeitet. So heißt es im Gutachten „Die Politik hat mit der Bankenunion Schritte hin zu einer Europäisierung der Aufsicht unternommen. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) unter dem Dach der Europäischen Zentralbank sind nunmehr vorhanden. Wichtige Elemente der Reformen fehlen allerdings noch: Es liegen lediglich Vorschläge für einen einheitlichen Mechanismus zur Abwicklung und Restrukturierung von Banken (Single Resolution Mechanism, SRM) vor, deren Umsetzung noch aussteht. Die Einlagensicherungssysteme in Europa sind noch nicht harmonisiert.“ Sehr gut werden die Bedingungen für eine funktionierende Bankenunion zusammengefasst. Für Deutschland sieht das Gutachten „Handlungsbedarf … insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der Verbundstrukturen bei der Umsetzung der Bankenunion“ (Hervorhebungen im Gutachten), was für Diskussionsstoff sorgen dürfte. Für Europa insgesamt gilt es bei der Konstruktion der Bankenunion Moral Hazard Gefahren bei einer Vergemeinschaftung der Kosten der Rekapitalisierung und Restrukturierung zu vermeiden. Hierzu werden im Gutachten konkrete Vorschläge gemacht.