Ende September legte die EU-Kommission ihre Entwürfe für eine Ergänzung der Solvency II vor, die im April 2016 auch in Kraft traten. Die Ergänzung soll eine neue Assetklasse schaffen, die der Qualifying Infrastructure Investments (QII). Die Eigenkapitalunterlegungen von Versicherungen für die Spreadrisks solcher Investments werden fortan deutlich zu senken. Wäre bislang – je nachdem ob ein solches Investment als Verbriefung Typ 2 oder als Corporate Debt eingestuft worden wäre – die Unterlegung bei z. B. 20 Jahren Laufzeit und AAA Rating zwischen 12 % (bei Corporate Debt Einstufung) und 100 % (bei Einstufung als Verbriefung) gelegen, so soll sie nunmehr unabhängig davon sein, sofern die QII-Kriterien gegeben sind auf 8,6 % sinken (siehe dazu auch den untenstehenden EU-Entwurf sowie den Bericht von Scope Rating dazu).
Die EIOPA hat sich nunmehr in einem aktuellen Konsultationspapier mit der Frage beschäftigt, ob darüber hinaus neben Infrastructure Projects auch Infrastructure Corporates, also Unternehmen die im Bereich der Infrastruktur tätig sind, eine Begünstigung erfahren sollen und zieht dazu die globalen Infrastrukturindices MSCI World Infrastructure Index und S&P Global Infrastructure Index heran. Da die EIOPA Auswertungen durchaus zu vorteilhaften Ergebnissen für Infrastructure Corporates kommen, kann davon ausgegangen werden, dass die Definition von Qualifying Infrastructure Investments noch eine Ausweitung erfährt.
In ihrem aktuellen Status Report zur Umsetzung der Kapitalmarktunion kündigt die EU Kommission darüber hinaus an, dass sie die CRR im Hinblick auf die EK Kalibrierung für Infrastrukturinvestments von Banken überprüfen will. Fast parallel zum EIOPA-Papier und der EU Ankündigung in ihrem Statusreport hat das Baseler Committee on Banking Supervision (BCBS) ein neues Konsultationspapier unter dem Titel “Reducing variation in credit risk-weighted assets – constraints on the use of internal model approaches” vorgelegt. Basel kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der schlechten Datenlage bei „specialised lending“, zu denen auch Infrastrukturfinanzierungen zählen, Banken nicht mehr erlaubt sein sollte, den IRB anzuwenden, was nach Einschätzung von Experten die Eigenkapitalunterlegung für derartige Finanzierungen bei Banken erhöhen dürfte.
Zu dem EU-Vorschlag der Novellierung Solva II vom September 2015
Zur Scope-Kommentierung des EU-Vorschlags
Zum EIOPA Konsultationspapier dazu aus April 2016
Zum Basel Papier „Reducing variation in credit risk-weighted assets“ aus März 2016