Rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest haben ESMA und EBA die Verbriefungsgemeinde mit Lesestoff über die Feiertage versorgt und ihre RTS-Entwürfe zur neuen Verbriefungsregulierung vorgelegt.
Rückblick auf die bisherigen Schritte
Für alle noch einmal zur Erinnerung: Die neue Verbriefungsverordnung und die korrespondierenden Änderungen in der CRR sind verabschiedet und werden Anfang 2018 in Kraft treten, Erstanwendung zum 01.01.2019.
Zum 01.01.2020 gilt dann die neue EK-Unterlegung, für alle alten und neuen ABS- und ABCP-Transaktionen gleichermaßen. Die Verbriefungsverordnung und auch die geänderte CRR ermächtigen EBA und ESMA technische Standards (Regulatory Technical Standards, RTS, Verbriefungs-RTS) und Guidelines zu erstellen, die die abstrakten Vorgaben der neuen Regelungen mit Leben füllen sollen. Präzise, praktikable und zeitnah verabschiedete RTS und Guidelines sind für die operationelle Umsetzung des neuen Verbriefungsregelwerks von entscheidender Bedeutung, denn ohne sie droht dem Verbriefungsmarkt großes Ungemach. Dies gilt in besonderem Maße für ABCP-Programme, da sich dort realwirtschaftliche Unternehmen – und nicht etwa Banken – als „Originatoren“ durch die Veräußerung von Handels- und Leasingforderungen refinanzieren. Gehen die künftigen Verbriefungs-RTS und Guidelines an den besonderen Bedingungen dieser mittelständisch geprägten Unternehmen vorbei, könnte mit der ABCP-Finanzierung ein etabliertes Refinanzierungsmodell vom Markt verschwinden, was das ganze Projekt der EU-Kapitalmarktunion in seiner Zielsetzung konterkarieren würde.
Sowohl ESMA und EBA stellen nun ihre RTS-Entwürfe vor. Es besteht die Möglichkeit bis Mitte März dazu Stellung zu nehmen.
Alle Papiere zur Konsultation in der Übersicht zu den RTS-Entwürfen
Im Einzelnen sind seitens der ESMA folgende Papiere Gegenstand der Konsultation:
Weitere Einzelheiten zum Verfahren kann man auch der Pressemitteilung der ESMA entnehmen.
Und seitens der EBA stehen die
sowie der
RTS zur Spezifizierung der Risk Retention Anforderungen gemäß Art. 6.7. der STS-Verordnung
zur Konsultation bereit.
Die TSI wird sich in den nächsten Tagen eine Meinung zu den vorgelegten Papieren bilden.
Nachfolgend die am 28. Dezember 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Fassungen in Deutsch und Englisch:
Eine gute Bewertung der verschiedenen Level II Regulierungstexte liefert Integer-Advisors: