Die European Banking Authority (EBA) hat diese Woche ihre Final Reports mit den Guidelines zu den STS-Kriterien veröffentlicht, sowohl für non-ABCP als auch für ABCP.
Bei Lektüre des Reports fallen eine Reihe von Änderungen auf, die sicherlich eine klarere Interpretation und Anwendung der Kriterien unterstützen.
Gemäß EBA gelten diese Guidelines zwar erst ab dem 15.05.2019 und entfalten keine formal bindende Wirkung (siehe Recital 13), allerdings empfiehlt sich wohl deren Berücksichtigung bereits mit Anwendbarkeit der neuen Verbriefungsverordnung ab dem 1.1.2019.