Am 25. Juni 2021 hat die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA dem European DataWarehouse (EDW) und Secrep B.V. die Zulassung als Verbriefungsregister erteilt. Damit wird eine weitere wichtige Lücke zur Finalisierung der EU-Verbriefungsverordnung (VV) geschlossen. Emittenten von Verbriefungen können nun die Bereitstellung von Loan Level Daten gemäß Art. 7 VV durchführen bzw. sie sind unter bestimmten Voraussetzung sogar dazu verpflichtet.
Auswirkungen auf den europäischen Verbriefungsmarkt
Transparenz ist ein hohes Gut für einen funktionierenden Verbriefungsmarkt und die Bereitstellung von Loan Level Daten geht zurück auf eine Anforderung der europäischen Zentralbank (EZB) aus 2013. Initiiert durch die EZB und umgesetzt durch führende Marktteilnehmer mit der Gründung des European DataWarehouse, hat das EDW wesentlich zur stabilen und nachhaltigen Entwicklung des Verbriefungsmarkts in Europa beigetragen. Emittenten von Verbriefungen können Daten in standardisierten Templates effizient auf die Plattform des EDW hochladen und die Erfahrungen des EDW aus über 1.600 Transaktionen unterstützt die wichtige Qualitätssicherung. Darüber hinaus erhalten Investoren, Risikomanager und Rating Agenturen eine wichtige Datenquelle für ihre Einschätzungen, Analysen und Investitionsentscheidungen.
Ankündigung EZB zu Loan Level Daten ab 1. Oktober 2021
Passend zur Zulassung als Verbriefungsregister hat die EZB heute die bereits angekündigte Regelung umgesetzt, dass sie mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2021 nur noch Loan Level Daten gemäß der neuen ESMA-Templates als Voraussetzung zur Anerkennung der EZB-Fähigkeit von Verbriefungen akzeptieren wird . Diese Voraussetzungen ist für die EZB-Fähigkeit jederzeit zu erfüllen, auch dann wenn gemäß VV dazu keine Verpflichtung bestehen sollte. Lediglich für vor dem 1. Januar 2019 emittierte Transaktionen gibt es eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.
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