Am 27. Juni 2023 haben sich EU-Parlament und Rat auf das EU-Bankenpaket geeinigt und somit die finale Umsetzung der Basel III Vorgaben in der EU abgeschlossen. Über die grundlegenden Neuerungen haben wir bereits im Zuge der Bekanntgabe berichtet (siehe TSI-kompakt Artikel vom 28. Juni 2023). Uns liegen nunmehr detaillierte Informationen über die Inhalte des EU-Bankenpakets und die Anpassungen der Verbriefungsregulierung vor. Wir möchten daher gerne die Gelegenheit nutzen, um im Folgenden umfassender über die regulatorischen Neuerungen in der CRR III im Zusammenhang mit Verbriefungen zu berichten.
Übersicht Anpassungen der Verbriefungsregulierung:
Eigenmittelvorschriften
Für die Berechnung des Output-Floors wurde bei Verbriefungen die erwartete Ausnahme zur Halbierung des Non-Neutralitäts-Faktors in die CRR aufgenommen (Boyer-Vorschlag). Konkret bedeutet dies, dass die p-Faktoren bei der Berechnung des Output-Floors (i) für STS-Verbriefungen auf 0,25 und (ii) für Nicht-STS-Verbriefungen auf 0,5 gesenkt werden können.
Weiterhin wurde ein Artikel aufgenommen, nachdem die Auswirkungen des Output-Floors auf die Risiko-Sensitivität von Verbriefungen untersucht werden sollen. In diesem Zusammenhang soll grundsätzlich die Angemessenheit des p-Faktors untersucht und vor dem Hintergrund der guten historischen Performance von europäischen Verbriefungen sowie der gesunkenen Agency Risiken eine Rekalibrierung erörtert werden. Ein solcher Report soll von der EBA in enger Zusammenarbeit mit der ESMA unter Berücksichtigung der Baseler Vorgaben bis Dezember 2027 erarbeitet werden.
Schattenbankregulierung
Die CRR III beinhaltet eine neue Definition von “Shadow Banking Entity“: “An entity that carries out banking activities outside the regulated framework “. Nach aktueller Lesart dürften Verbriefungen nicht darunter zählen. Die Einführung einer Obergrenze für Schattenbankexposures ähnlich des Großkreditlimits bleibt zudem zunächst aus: Es soll bis zum 31. Dezember 2028 ein Vorschlag erarbeitet werden, wie Schattenbankexposures künftig zu begrenzen sind.
ESG
Die Ergänzungen im Bereich ESG sind in der CRR III wie angekündigt sehr umfangreich ausgefallen, eine nähere Darstellung würde entsprechend in diesem Rahmen zu weit führen. Regelungen mit speziellem Bezug zu Verbriefungen sind nicht enthalten. Insgesamt streben das EU-Parlament und der Rat eine Erweiterung aber auch Harmonisierung der ESG-Vorschriften an.
NPL-Abbau
Die EU-Kommission soll ab Einführung der CRR III die Anteile der Defaulted Exposures in den Bankbilanzen sowie die Entwicklung der Asset-Qualität regelmäßig überprüfen. Hierbei sollen auch die Sekundärmärkte für den Verkauf von NPLs und in diesem Zusammenhang explizit die regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Verbriefung in Betracht gezogen werden.
Portfoliogarantien
Zwei Jahre nach der Einführung der CRR III soll die EBA einen Report zur regulatorischen Behandlung von „Capped or Floored Unfunded Credit Protection“ – darunter auch Verbriefungen – erstellen.
Phasing-In des Output-Floors
Der Output-Floor wird wie erwartet schrittweise eingeführt:
- 50 % vom 1. Januar 2025 bis 31 Dezember 2025
- 55 % vom 1. Januar 2026 bis 31 Dezember 2026
- 60 % vom 1. Januar 2027 bis 31 Dezember 2027
- 65 % vom 1. Januar 2028 bis 31 Dezember 2028
- 70 % vom 1. Januar 2029 bis 31 Dezember 2029
- 100% ab dem 1. Januar 2030.
Fazit
Was ist unser Fazit zum EU-Bankenpaket und Anpassungen der Verbriefungsregulierung? Auch wenn die meisten Neuerungen in der CRR III bereits erwartet wurden, enthalten sie dennoch positive Signale für den Verbriefungsmarkt: Mit der Beauftragung der Analyse des p-Faktors für Verbriefungen wird nun offiziell die Chance auf eine grundlegende Überarbeitung der Eigenmittelvorschriften in einem Level-I-Text verschriftlicht. Zudem fällt auf, dass die Verbriefung auch in Verbindung mit weiteren wichtigen Funding-Themen für Banken (NPLs) explizit genannt wird.
Somit steigt die Hoffnung, dass neben der sehr willkommenen und wichtigen, aber doch eher eingeschränkt wirksamen Aufnahme des Boyer-Vorschlags auf mittlere Frist größere Überarbeitungen der sehr konservativen Regulierung stattfinden. Dies könnte ein wichtiger Schritt sein, um das Marktpotential von Verbriefungen perspektivisch stärker zu entfalten.