
Die Europäische Zentralbank hat am 11. November ihre Bewertung der Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission zur Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte veröffentlicht. Sowohl der Rat der Europäischen Union als auch das Europäische Parlament hatten die EZB um ihre Stellungnahme gebeten, die Veröffentlichung wurde seit Anfang Oktober erwartet.
Vor dem Hintergrund des Mandats der EZB zur Geld- und Finanzmarktstabilität sowie der Bankenaufsicht ist die Opinion der EZB hilfreich, einige der wesentlichen Punkte sind hier zusammengefasst:
- Die EZB begrüßt grundsätzlich die Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission und das Ziel, Verbriefungen in Europa zu stärken.
- Die Relevanz von qualitativ hochwertigen Verbriefungen und des seit 2019 geschaffenen Qualitätssegments STS wird betont.
- Für den Risikotransfer von Kreditrisiken stuft die EZB in erster Linie traditionelle True Sale Verbriefungen als Instrument der Wahl ein, im Vergleich zu synthetischen Bilanzverbriefungen.
- Die Erreichung geldpolitischer Ziele der EZB wird durch Verbriefungen unterstützt.
- Die EZB mahnt die Verfügbarkeit von Daten und Transparenz als wichtiges Element an.
- Das Prinzip der Proportionalität soll stärker bei den Due Diligence Verpflichtungen verankert werden.
- Mit Blick auf das vorgeschlagene Sanktionsregime erkennt die EZB die Vorteile durch Rechtssicherheit an, andererseits verweist sie auf Risiken zu harscher Regeln, die Investoren abschrecken könnten; sie schlägt stärker proportionale Regeln mit Fokus auf die Sell-side vor.
- Das vorgeschlagene Konzept „resilienter“ Verbriefungen wird zwar durch die EZB begrüßt, sie regt aber eine Begrenzung auf STS-Transaktionen und ein deutlich weniger komplexes Regelwerk an.
- Mit Blick auf die Risikogewichte unterstützt die EZB einen RW-Floor von 7%, wie von den ESAs vorgeschlagen. Andererseits bemängelt sie die Nicht-Berücksichtigung der Auswirkungen des Output-Floors in dem Joint Committe Advice und regt eine entsprechende Rekalibrierung des p-Faktors an.
Im Ergebnis greift die EZB einige wichtige Elemente der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf, die nachzubessern sind. Es wird dabei elementar wichtig sein, dass einerseits synthetische Bilanzverbriefungen ihren Beitrag für Zwecke der Kapitalsteuerung leisten können, und andererseits traditionelle True Sale Verbriefungen gleichermaßen gestärkt werden, um die bankbasierte Unternehmensfinanzierung besser mit den Kapitalmärkten zu verbinden.