
Die Europäische Kommission hat heute einen Verordnungsentwurf für die EU Inc. vorgelegt – eine einheitliche Unternehmensform für die gesamte EU. Als Kern eines möglichen „28. Regimes“ soll sie langfristig weitere Rechtsbereiche harmonisieren. Bisher behindern fragmentierte nationale Gesellschaftsrechte grenzüberschreitende Aktivitäten, erhöhen den Verwaltungsaufwand und treiben die Kosten von der Gründung bis zur Insolvenz in die Höhe.
Was bietet die EU Inc.?
Der Entwurf sieht unter anderem folgende Verbesserungen vor:
- Schnelle Gründung: Digitalisierte Prozesse ermöglichen die Registrierung einer EU Inc. innerhalb von 48 Stunden, basierend auf standardisierten Vorlagen.
- Flexibles Kapital: Kein Mindestkapital, allerdings strenge Solvenz- und Bilanzprüfungen zum Gläubigerschutz.
- EU-weite Anerkennung: Ein einheitlicher Rechtsrahmen erleichtert grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen.
Der Verordnungsentwurf weist Parallelen zu den Forderungen aus dem „E6-Papier“ auf (siehe TSI kompakt vom 11.März). Nicht geregelt werden allerdings zentrale Bereiche des nationalen Zivilrechts – darunter Steuer-, Arbeits- und Insolvenzrecht.
Perspektivisch Chancen für den Verbriefungsmarkt?
Im Fokus des Verordnungsentwurfs stehen erkennbar Start-ups, doch geht der Anwendungsbereich darüber hinaus. Auch wenn die Details noch nicht abschließend feststehen, bietet die EU Inc. weiteres Potenzial: Wenn alle Transaktionsparteien einer Verbriefung als EU Inc. kontrahieren, könnten diese effizienter werden – da nationale Regelungen in diesem Fall perspektivisch ersetzt werden könnten. Bis dahin dürfte es allerdings ein längerer Weg sein, und in der Übergangsphase könnte es bei gemischten Portfolien sogar zu Mehraufwand kommen.
Ausblick: Einschätzung und nächste Schritte
Die EU Inc. ist in erster Linie ein gesellschaftsrechtliches Instrument und vereinfacht zunächst die rechtliche Struktur von Unternehmen. Die eigentlichen Herausforderungen – etwa die fragmentierte Besteuerung, divergierendes Arbeitsrecht, nationale Insolvenzregeln und sektorspezifische Vorschriften – bleiben vorerst bestehen. Die EU Inc. eröffnet dennoch die Möglichkeit, zumindest ein effektives gesellschaftsrechtliches 28. Regime zu etablieren.
Der Entwurf wird nun in Parlament und Rat beraten. Bis März 2027 sollen die Mitgliedstaaten die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der EU Inc. in nationales Recht schaffen.