
Am 8. Juli 2024 ist eine Delegierte Verordnung der Europäischen Kommission zur Ergänzung der SECR in Kraft getreten. Dieser RTS betrifft STS-Verbriefungen in den Assetklassen Auto ABS und RMBS, also mit Autofinanzierungen und Wohnimmobilienkrediten hinterlegte Verbriefungen. Der RTS spezifiziert den Inhalt, die Methoden und die Darstellung von Informationen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAIs), die durch die zugrundeliegenden Forderungen von traditionellen und synthetischen STS-Verbriefungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entstehen.
Einordnung in den Kontext Sustainable Finance
Die vorliegende Regelung zu den PAIs für ausgewählte STS-Verbriefungen lässt sich auf den EU Action Plan on Sustainable Finance vom Mai 2018 zurückführen. Gemeinsames Ziel der Regulierung hiernach ist, Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in Real- und Finanzwirtschaft zu integrieren. PAIs für strukturierte Finanzprodukte wie beispielsweise Pfandbriefe und andere Covered Bonds sind bereits im Kontext der MiFiD II mit ihrem Fokus auf Privatanleger reguliert. Mit Blick auf diese spezifischen STS-Verbriefungen bestand für institutionelle Investoren bisher eine Herausforderung. Denn Verbriefungen sind Finanzprodukte, die nicht direkt im Anwendungsbereich der für Investoren maßgeblichen SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind. Damit sind Verbriefungen nur mittelbar im Anwendungsbereich der SFDR, nämlich auf Ebene des Investors.
Hintergrund
Die ESAs konsultierten bereits im Mai 2022 den ersten Entwurf des RTS. Nach entsprechender Überarbeitung reichten die ESAs schließlich den finalen RTS-Entwurf im Mai 2023 bei der Europäischen Kommission ein (siehe TSI kompakt vom 2. Mai 2022). Dieser wurde am 18. Juni im Amtsblatt der Europäischen Union ohne wesentliche Änderungen veröffentlicht.
Der RTS zielt darauf ab, die Art und Darstellung der Informationen zu standardisieren, die ein Originator über die PAIs einer Verbriefung offenlegen kann. Dadurch sollen Investoren vergleichbarere und vollständigere Informationen erhalten, um fundierte Entscheidungen über die Nachhaltigkeitsfaktoren ihrer Investitionen zu treffen.
Ausgestaltung
Diese Delegierte Verordnung soll kein Rahmenwerk für „nachhaltige“ oder „grüne“ Verbriefungen schaffen, sondern Originatoren ermöglichen, PAIs von STS-Verbriefungen offenzulegen. Dazu können sie nun ein Meldewesen nutzen, das im Wesentlichen mit der SFDR übereinstimmt.
Der RTS ermöglicht Originatoren, Informationen zu PAIs auf Nachhaltigkeitsfaktoren in einheitlichem Format offenzulegen. Diese Informationen umfassen unter anderem Umwelt- und Sozialindikatoren. Die Offenlegungen müssen vierteljährlich erfolgen und in einem durchsuchbaren elektronischen Format verfügbar sein. Bei öffentlichen Transaktionen müssen die Offenlegungen auch über ein Verbriefungsregister bereitgestellt werden.
Anwendung
Für die Offenlegung der PAIs bei STS-Verbriefungen gilt das Prinzip „Müssen, wenn man kann“. Originatoren können daher nur wählen, ob sie die ursprünglichen Offenlegungspflichten gemäß Artikel 22(4) und 26d(4) der SECR oder die Offenlegungspflichten gemäß diesem RTS einhalten.
Bewertung
Der Wortlaut des RTS beschränkt sich auf Anforderungen an die Originatoren. Letztlich betreffen sie jedoch Informationen zum Pool, über die in der Praxis womöglich nicht jeder Originator verfügen kann (siehe auch TSI kompakt vom 13. Dezember 2023).
Diese Delegierte Verordnung wird sechs Monate nach Inkrafttreten und damit Anfang Januar 2025 wirksam. Dies fällt zeitlich in etwa zusammen mit der Aktivierung der Verordnung zum European Green Bond (EuGB) (siehe auch TSI kompakt vom 30. März 2024). Ob das Schrauben am Auspuff der SFDR dem möglichen Erfolg des EuGB entgegensteht oder komplementär dazu ist, wird die Marktpraxis zeigen.