Das Joint Committee (JC) der ESAs hat heute die lang erwartete Antwort zum Call for Advice (CfA) zur Verbriefungsregulierung der Europäischen Kommission (siehe TSI kompakt Artikel vom 18. Oktober 2021) veröffentlicht. In dem CfA hat die EU-Kommission um Rat hinsichtlich der Verbesserung der regulatorischen Bedingungen für Verbriefungen gebeten. Kern des CfA waren die Kapitalanforderungen gem. CRR und Solvency II sowie die Anrechnungsmöglichkeiten von Verbriefungen unter der LCR. Die ESAs haben neben eigenen Analysen auch die Meinungen des Marktes berücksichtigt. Die Kernergebnisse des CfA werden im Folgenden dargestellt:
Kernergebnisse des Call for Advice zur Verbriefungsregulierung
- Im Wesentlichen kommt das JC zu dem Ergebnis, dass das regulatorische Rahmenwerk für Verbriefungen dem Grunde nach gut funktioniere. Die schwache Entwicklung des Verbriefungsmarktes wird auf eine Verknüpfung verschiedener Faktoren zurückgeführt, u. a. die aktuelle europäische Geldpolitik. Die Regulatorik spiele dabei höchstens eine untergeordnete Rolle.
- Von einer grundlegenden Änderung der Kapitalanforderungen für Verbriefungen rät das JC entsprechend ab. Solch grundlegende Änderungen stellt das JC unter die Bedingung weiterer, tiefgreifender Untersuchungen, auch in Abstimmung mit dem Baseler Komitee. Hier ist somit kurz- und mittelfristig mit keiner wesentlichen Anpassung zu rechnen.
- Das JC schlägt jedoch die Herabsetzung der Kapitalanforderungen für Significant-Risk-Transfer Transaktionen, insbesondere synthetische Verbriefungen, vor. Es hat hier – im Gegensatz zu anderen Verbriefungstypen – eine gewichtigere Rolle der Regulatorik identifiziert und möchte den Markt daher durch Erleichterungen bei der Kapitalunterlegung fördern. Die Risikosensitivität soll durch das Herabsetzen des Risk-Weight-Floors bei einbehaltenen Senior-Tranchen (12 % für Nicht-STS Tranchen und 7 % im IRBA-Ansatz für STS-Tranchen) verbessert werden. Es bleibt offen, ob ein reduzierter Outputfloor für SRT-Verbriefungen nach Einführung des allgemeinen Outputfloors unter Basel III ab 2025 noch relevant ist.
- Der Effekt einer möglichen Anpassung der LCR wird als zu gering eingeschätzt, da der Anteil von Verbriefungen in den liquiden Assets der LCR lediglich marginal ist. Es wird somit empfohlen, die LCR-Anforderungen unverändert zu lassen.
- Die Analyse der EIOPA und die Rückmeldungen aus dem Markt lassen das JC schlussfolgern, dass das geringe Interesse von Investoren aus dem Versicherungssektor eher auf das komplexe Produkt Verbriefung als auf eine Überregulierung in der Solvency II-Verordnung zurückzuführen ist. Das JC sieht hier somit keinen Verbesserungsbedarf.
Einordnung der Ergebnisse
Die Beantwortung des Call for Advice zur Verbriefungsregulierung durch die ESAs bleibt wenig überraschend ohne den Aufruf zu größeren Anpassungen. Dieses Ergebnis ist trotz der begrenzten Erwartungen als Enttäuschung einzustufen, denn es gibt berechtigte Argumente für substanzielle Veränderungen im regulatorischen Rahmenwerk. Die größten Problempunkte wurden erst kürzlich in einem gemeinsamen offenen Brief europäischer Branchenverbände an die EU-Kommission kommuniziert (siehe TSI kompakt Artikel vom 4. November 2022). Mit diesem Ergebnis des CfA wird eine weitere Chance verspielt, das für die grüne Transformation und Krisenbewältigung substanzielle Finanzierungsinstrument der Verbriefung zu verbessern. Im Gegenteil, durch die ausbleibenden grundlegenden Reformvorschläge werden aus aktueller Sicht spätestens mit Einführung der CRR III die Bedingungen für Verbriefungen und damit die Finanzierungsbedingungen für die Realwirtschaft erschwert werden.
Executive Summary Joint Committee advice on the review of the securitisation prudential framework
JOINT COMMITTEE ADVICE ON THE REVIEW OF THE SECURITISATION PRUDENTIAL FRAMEWORK 12 Dec 2022