Jetzt kommt es zunächst auf die EU-Kommission an: Am 12. Dezember 2022 hat das Joint Committee (JC) der ESAs ihren Bericht zum Call for Advice der Verbriefungsregulierung veröffentlicht (siehe >> TSI kompakt Artikel vom 12. Dezember 2022). Bereits im November hat sich die TSI an einem offenen Brief an die EU-Kommission beteiligt (zu den Details siehe >> TSI kompakt Artikel vom 4. November 2022). Dabei wurde unter anderem angeregt, dass bei Einführung der CRR III eine Reduzierung des p-Faktors (Non-Neutrality Faktor) nötig sei. Dies solle eine zusätzliche Kapitalentlastung von Verbriefungen aufgrund der Einführung des Output Floors vermeiden, da die aktuellen Regelungen das enthaltene Risiko nicht angemessen berücksichtigen bzw. zu hoch gewichten.
Vorgeschlagene Kapitalentlastung durch die ESAs
Diesen Punkt greift auch das JC der ESAs auf. Es schlägt vor, die Mindestrisikogewichte für Senior-Tranchen abzusenken, welche von den Originatoren einbehalten werden. Dieser Vorschlag ist grundsätzlich zu begrüßen, ignoriert aber die geplante Einführung der Output-Floors unter der CRR III. Diese sehen nach einer Übergangsphase vor, dass die Kapitalanforderungen unter dem internen Ansatz (SEC-IRBA) nicht geringer als 75 % des Standardansatzes (SEC-SA) sein dürfen. Aufgrund der sehr konservativen Ausrichtung der CRR hinsichtlich der Berechnung der Kapitalanforderungen für Verbriefungen würde somit der o. g. positive Effekt voraussichtlich nicht zum Tragen kommen. Im Gegenteil, die Kapitalanforderungen für Verbriefungen würden eher noch weiter steigen.
Vor dem Hintergrund der aktuell auch von Notenbanken und Politik geforderten Förderung des Verbriefungsmarktes (siehe TSI kompakt Artikel vom 1. Februar 2023) kann dies nicht die Lösung sein!
Empfehlungen für Trilog-Verhandlungen zum EU Banking Package
Wir empfehlen daher dringend, diesen Punkt im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zum EU Banking Package zu adressieren. In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass nach unserer Information im aktuellen Entwurf der CRR III der Vorschlag enthalten ist, die p-Faktoren zur Berechnung des Output-Floors für Verbriefungspositionen zu halbieren. Dies würde an sich zwar keine Kapitalentlastung bringen, da sich die Anpassung nur auf die Berechnung der entsprechenden Untergrenzen und nicht auf die Berechnung der Kapitalanforderung selbst bezieht. Dieser Ansatz würde jedoch zumindest verhindern, dass sich die Kapitalanforderungen noch weiter erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund der konstant guten Performance von Verbriefungen empfehlen wir nachdrücklich, diesen Ansatz weiterzuverfolgen. Dabei ist zu erwähnen, dass auch der SEC-ERBA, welcher zum Beispiel für das in Deutschland wichtige Segment der Auto-ABS anzuwenden ist, ebenfalls durch eine entsprechende Regelung zu berücksichtigen ist. Da der SEC-ERBA keinen p-Faktor enthält, ist hier eine zusätzliche Lösung zu entwickeln.
Call to action
Die ESAs argumentieren in ihrem Call for Advice zur Verbriefungsregulierung, dass weiterreichende Anpassungen der Kapitalanforderungen für Verbriefungen in Abstimmung mit dem Baseler Ausschuss erfolgen müssen. Die aktuell unangemessen konservativ gestaltete Verbriefungsregulierung erlaubt aus unserer Sicht jedoch auch auf EU-Ebene weiterreichende Vorstöße, ohne gegen die Baseler Grundsätze zu verstoßen. Wir raten daher, entsprechende Schritte noch einmal zu überdenken, da eine Anpassung über das Baseler Komitee im Hinblick auf die kurzfristig bestehenden Finanzierungsbedürfnisse im Markt zu spät kommen würde. Wir sind zuversichtlich, dass die EU-Kommission einen über die Position der ESAs hinausgehenden Vorschlag zu Verbesserung der Rahmenbedingungen als Startpunkt für die anstehenden Diskussionen mit Rat und Parlament machen wird.