Die ESAs haben am 25. Mai ihren Abschlussbericht zusammen mit dem finalen Draft RTS zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsfaktoren für STS-Verbriefungen veröffentlicht. Den Anlass hierzu liefert das Capital Market Relief Package aus 2020 mit der Aufforderung an die EBA, zu untersuchen, wie neue Regeln rund um Nachhaltigkeit für Verbriefungen gestaltet werden könnten (siehe TSI kompakt vom 11. Januar 2021). Im Mai 2022 haben die ESAs erste Vorschläge zu Nachhaltigkeitsfaktoren für STS-Verbriefungen unterbreitet (siehe TSI kompakt vom 2. Mai 2022). Die TSI hat sich zusammen mit ihren Stakeholdern an dieser Konsultation beteiligt. Bemerkenswert ist die relative Freiwilligkeit, im Bericht betitelt als „The mandatory nature of the optional disclosure regime“.
Wesentliche Inhalte des finalen Draft RTS
- Wer als Originator optional Informationen zur Umweltbilanz berichtet, kann dies gemäß dem finalen Draft RTS tun. Wer dies tut, muss allerdings gemäß dem derzeit konsultierten SFDR RTS berichten (siehe TSI kompakt vom 17. April).
- Der finale Draft RTS gilt nur für STS-Verbriefungen, deren zugrundeliegende Risikopositionen Darlehen für Wohnimmobilien oder Darlehen für Kfz-Käufe oder Kfz-Leasinggeschäfte sind. Eine entsprechende Möglichkeit der Offenlegung für weitere Assetklassen ist nicht vorgesehen.
- Der Fokus liegt auf der Berichterstattung des Principal Adverse Impact (PAI) der finanzierten Immobilien bzw. Fahrzeuge und weicht damit deutlich vom Use-of-Proceeds Ansatz des European Green Bond Standards ab.
- ABCP-Transaktionen und -Programme sind nicht abgedeckt.
Nächste Schritte
Der Draft RTS für Nachhaltigkeitsfaktoren für STS-Verbriefungen wird zeitnah der Europäischen Kommission vorgelegt. Die Kommission hat drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie diesen Entwurf billigt. Anschließend tritt der Draft RTS 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.