Am 18. März hat die EZB ihren Leitfaden für die Notifizierung von Verbriefungstransaktionen veröffentlicht. Bereits Mitte Mai 2021 hatte sie den Beschluss getroffen, die Anforderungen an den Risikoselbstbehalt, die Transparenz und die Wiederverbriefung für alle Verbriefungen (gemäß der Artikel 6-8 der EU-Verbriefungsverordnung) selbst zu überwachen.