Am 18. März hat die EZB ihren Leitfaden für die Notifizierung von Verbriefungstransaktionen veröffentlicht. Bereits Mitte Mai 2021 hatte sie den Beschluss getroffen, die Anforderungen an den Risikoselbstbehalt, die Transparenz und die Wiederverbriefung für alle Verbriefungen (gemäß der Artikel 6-8 der EU-Verbriefungsverordnung) selbst zu überwachen. Das gilt für alle von der EZB direkt beaufsichtigten Banken (Significant Institutes, SI). Diesem Beschluss folgte eine Konsultationsphase ab Mitte November 2021 bis Anfang Januar 2022, an der sich die TSI aktiv mit weiteren Marktteilnehmern beteiligt hat. Mit der heutigen Veröffentlichung des Leitfadens für die Notifizierung von Verbriefungstransaktionen ist dieser Prozess abgeschlossen..
Der EZB-Leitfaden für die Notifizierung von Verbriefungstransaktionen detailliert den Umfang und Qualität der Informationen, die Originatoren oder Sponsoren von Verbriefungstransaktionen an die EZB liefern müssen. Die Anforderungen der Verbriefungsverordnung gelten für alle Verbriefungstransaktionen, unabhängig von Assetklasse, Verbriefungsart, Risikotransfer oder Platzierung.
Significant Insitutes (SIs) sind angehalten, den Leitfaden auf alle neuen Verbriefungstransaktionen nach dem 1. April 2022 anzuwenden. Eine Übergangssphase ist bis zum 1. Oktober 2022 vorgesehen. SIs sollen die Einführungsphase nutzen, um ihre Prozesse und Systeme für eine automatisierte Notifizierung über die CASPER-Plattform der EZB einrichten zu können. Der Leitfaden sieht zudem Notifizierungen von Bestandstransaktionen im Falle von „significant events“ vor. Mit der Veröffentlichung der Q&As ist eine weitere Konkretisierung der Notifizierung von Verbriefungstransaktionen zu erwarten.
Wichtig: Die EZB-Notifizierungen ersetzen nicht die STS-Notifizierung seit dem 2. Februar 2022 an die ESMA über das neue STS-Register (s. TSI kompakt vom 3. Februar 2022), sondern stellen eine separate Reportinganforderung durch die EZB dar.
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