
Am 1. Januar nächsten Jahres tritt das neue Verbriefungsregelwerk in Kraft und gilt damit auch für ABCP-Transaktionen und –Programme. Mit diesem Regelwerk kommen ganz neue Transparenzanforderungen für ABCPs auf den Markt zu. Die Verordnung liegt mittlerweile vor und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen, sogenannte Regulatory Technical Standards (RTS) sind z.Zt. im Entstehen. Von diesen RTS wird es nun abhängen, ob das Ganze am Ende des Tages in der Praxis umsetzbar ist oder nicht.
Kommentierung
Die TSI hat, federführend unterstützt von Volker Meissmer, Gruppenleiter Securitisation Grundsatzfragen & Conduit Management, LBBW, die ESMA-Entwürfe kommentiert. In einem kurzen Artikel hat Volker Meissmer darüber hinaus zusammengefasst, was die vorliegenden Regulierungen für ABCP-Transaktionen/Programme bedeuten und wo er Probleme sieht.
Hier die wichtigsten Änderungswünsche im Überblick:
- Bestehende Transaktionen (sog. „legacy securitisations“) sollten von den Formularvorgaben befreit werden.
- Für private Verbriefungstransaktionen sollten die Formvorschriften generell nicht gelten.
- Bestimmte Datenangaben sind insbesondere für realwirtschaftliche Unternehmen problematisch und sollten daher unterbleiben.
- Die Formularvorgaben für ABCP-Transaktionen und -Programme gehen meist ins Leere.
- Realwirtschaftliche Unternehmen in ABCP-Programmen können oder wollen die geforderten Angaben vielfach nicht ermitteln oder offenlegen.
- Die geforderten Fristen zur Offenlegung müssen für ABCP-Transaktionen und -Programme besser synchronisiert werden.
- Für notwendige IT-Anpassungen sind großzügige Übergangsfristen erforderlich.
- Bei privaten Transaktionen sollte kein vorgeschriebener Übermittlungskanal erforderlich sein.
- „Data-consistency checks“ sollten nur bei öffentlichen Verbriefungen obligatorisch vorgeschrieben werden.
- Die Dokumentationsoffenlegung bei ABCP-Programmen ist restriktiv zu handhaben.
- „data access conditions“ und „turn-around-condition“ sollten bei privaten Transaktionen nicht gelten.
- Bestimmte kritische Felder in den Formularvorgaben nach Annex 9 und 11 sollten geändert oder gelöscht werden.
Der komplette Artikel ist im Anschluss in deutscher Sprache beigefügt.
TSI Kommentierung der ESMA-Vorschläge
Die ESMA-Vorschläge in der Übersicht