Nach einer Reuters-Meldung am heutigen Tag ist der europäische Verbriefungsmarkt einen Schritt weiter auf dem Weg zur Rehabilitierung dieser Assetklasse. Die europäische Kommission lies verlautbaren, sie denke darüber nach, Verbriefungen in erweitertem Umfang als bisher geplant in der Anrechnung für die Liquiditätsreserve (LCR) zuzulassen. Ein weiteres Zeichen, dass sich das Blatt für Verbriefungen langsam wendet. Wörtlich
Basel III
Neuer Anlauf: Revisions to the Basel securitisation framework. Gibt es Fortschritte?
Der Basler Ausschuss hatte bereits im Dezember 2012 ein Diskussionspapier („Consultative Document No. 236/2012“) zu einer Neuregelung des Verbriefungsrahmenwerks veröffentlicht, was heftige Kritik auf sich zog. Das überarbeitete neue Diskussionspapier des BCBS greift die Anregungen zum ersten Entwurf sowie die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Auswirkungsstudie auf. Im Vergleich zum ersten Entwurf bestehen wesentliche Änderungen im
Ausblick auf den europäischen Verbriefungsmarkt für 2014
Nachdem 2013 aus Verbriefungssicht eher ein weiteres Übergangsjahr war, stehen dem europäischen Marktgeschehen für das nächste Jahr zahlreiche Änderungen bevor, die die „Verbriefungswelt 2.0“ nachhaltig prägen werden. Die Analysten der DZ BANK werfen einen Blick in die Glaskugel und geben einen Ausblick auf die von ihnen erwartete Entwicklung im nächsten Jahr. zum ABS & Structured
„Die Geister, die ich rief …“ oder „Regulierung der Verbriefungsmärkte am kritischen Wendepunkt?“
Seit Ausbruch der Krise sind die Verbriefungsmärkte im Fokus der Regulierung. Wie kein anderes Kapitalmarktsegment wurden sie mit neuen Transparenzanforderungen sowie Due Diligence Verpflichtungen für Investoren überzogen; die Ratings unterliegen speziellen Regulierungsanforderungen und vieles mehr. Bislang haben die Märkte alle diese zusätzlichen Anforderungen bemerkenswert gut verkraftet, was sich u.a. daran zeigt, dass aus Deutschland heraus
TSI kommentiert EBA Regulatory Technical Standards für large exposure und risk retention
Die EU hat mit der CRR/CRD IV- wie diese im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden – Basel III zwar final umgesetzt, doch die fast 1.500 Seiten Verordnungen waren nicht alles. Hinzu kommen noch sogenannte „Regulatory Technical Standards (RTS)“ die die CRR-Articles spezifizieren. Zwei dieser RTS liegen im Entwurf vor. Ihre Umsetzung 1:1 wie vorgelegt hätte