Nach Vorlage des EBA Reports on „qualifying securitisation“ Anfang Juli konnte man noch hoffen: Die EBA rückte im analytischen Teil ihres Berichts an die EU-Kommission die üblichen undifferenzierten Schuldzuweisungen an Verbriefungen wieder etwas zurecht und erkannte an, dass europäische Verbriefungen nicht das geringste mit dem Ausbruch der Finanzkrise, die 2007 ihren Anfang nahm, zu tun
ESMA
Verbriefungsmarkt 2015 – zwei Reports des Joint Committee der drei Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA im Vergleich
Zweifelsohne waren die Verbriefungsmärkte in den letzten Jahren Frontrunner bei den Themen Transparenz, Offenlegung und Investoren Due Diligence. In Aufarbeitung der Subprimekrise gab es eine Fülle von Regulierungen, die im Rahmen einer Verbriefung Sponsoren und Orignatoren zu weitreichender Offenlegung aller für den Investor relevanten Daten verpflichteten. Im Einzelnen waren dies Bankenregulierung: Der Artikel 122a der
ESMA plant Überarbeitung der Ratingregeln: Deutsche Wirtschaft beklagt fehlende Validierung und Bestandsaufnahme
Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, regelmäßig Regulierungsmaßnahmen und ihr Zusammenwirken auf „Praktikabilität und Zielgenauigkeit“ hin zu überprüfen. Und in der Tat, eine Regulierung jagt die andere, ohne dass man vorhergehenden Regulierungen eine Chance einräumt ihre Wirkung unter Beweis zu stellen. Validierungen und Bestandsaufnahmen tun folglich not. Dies sieht auch die deutsche
TSI Stellungnahme zur ESMA CRA3-Implementierung
Die TSI hat eine Stellungnahme zur ESMA CRA3-Implementierung erstellt und mit heutigem Datum auf der Konsultationsseite der ESMA veröffentlicht. Zusammenfassend kommt die TSI Stellungnahme zu den folgenden Feststellungen: In conclusion, in particular, multi-seller ABCP programmes that securitise real economy assets (such as trade receivables, leases and loans from the corporate sector) should because of their
TSI kommentiert das ESMA-Diskussionspapier zur CRA 3
Die TSI plädiert in ihrer Stellungnahme zum „ESMA Discussion Paper on CRA 3 Implementation“ für eine eindeutige und klare Regulierung der Investorenpflichten bei Investments in strukturierten Finanzierungen. Insbesondere eine widersprüchliche Definition und Regulierung identischer Sachverhalte durch verschiedene Regulierungsbehörden ist zu vermeiden, da sie nicht nur kostenintensiv für Banken und Investoren ist, sondern auch der Klarheit und