Die EBA hat am 20. September 2022 den Final Draft des RTS hinsichtlich Performance-basierter Trigger für synthetische STS-Verbriefungen veröffentlicht. Ziel dieses RTS ist es, Regelungen hinsichtlich des Zeitpunkts zu schaffen, ab dem synthetische Verbriefungen von einer pro-rata auf sequenzielle Tilgung wechseln müssen, um die Investoren der Senior-Tranche vor Verlusten zu schützen.
RTS
EBA konsultiert Entwurf RTS zu Synthetic Excess Spread
Im Rahmen des Capital Markets Recovery Package wurde im März 2021 die Aufnahme von STS für Bilanzverbriefungen in die Verbriefungsverordnung und der entsprechenden Anpassungen in der CRR beschlossen
Notwendigkeit Review Verbriefungsregulierung für ABCP-Transaktionen
Die Verbriefungsregulierung für ABCP-Transaktionen hält den Markt weiter in Atem. Die von Marktteilnehmern erwarteten technischen Regelungen (RTS) der ESMA zum Thema Transparenz und Veröffentlichung gemäß Art. 7 der Verbriefungsverordnung wurden am 22. August 2018 veröffentlicht. Völlig unerwartet jedoch ist die weitestgehende Gleichbehandlung der Vorschriften für ABCP-Transaktionen zu Non-ABCP Transaktionen. Der ABCP-typische Charakter bilateraler Einzel-Transaktionen und
Neue STS-Regulierung für ABCP – eine verpasste Chance?
Die im Januar 2018 in Kraft getretene Verbriefungsverordnung ist ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Umso erfreulicher ist es zunächst, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden ESMA und EBA die ihnen eingeräumte Frist zur Verabschiedung der regulatorischen und technischen Umsetzungsstandards (RTS/ITS) nicht vollständig ausgenutzt haben. Mittlerweile liegen fast alle Level 2 und 3 Regulierungen im finalen Entwurf vor.
Anmerkungen zu Vorschlägen ESMA für RTS zur STS-Notifizierung ABCPs
Der Ansatz der ESMA, drei verschiedene Kategorien im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der jeweiligen STS-Notifizierung zu schaffen, ist ein guter Anfang. Darüber hinaus ist die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Verbriefungen und innerhalb der privaten Verbriefung die Unterscheidung zwischen bereitzustellenden Informationen für aufsichtsrechtliche Zwecke und für die allgemeine Veröffentlichung ebenfalls zu begrüßen. In beiden