In seinem Fokus Finanzmarkt vom Juli 2016 nimmt der BDI u.a. Stellung zum Status der STS-Verbriefungsregulierung in Europa sowie zum BFH-Urteil zur Behandlung des § 13c UStG bei Verbriefungen. Lesen Sie nachfolgend den vollständigen BDI Fokus Finanzmarkt: Zum BDI Fokus Finanzmarkt
EU-Kommission
Vorstellungen des EU-Parlaments zur Ergänzung der STS-Regulierung gehen an Erkenntnissen von EBA, EU-Kommission und CEBS vorbei
Es gibt Themen, die wie das Ungeheuer von Loch Ness immer wieder hochkommen und die Schlagzeilen füllen. Man kann sich noch so sehr bemühen sie rational zu widerlegen. So scheint es auch mit dem Thema Risikoeinbehalt bei Verbriefungstransaktionen zu sein. Nach den STS-Verbriefungsvorschlägen der EU-Kommission vom 30. September 2015, der Stellungnahme des EU-Rates hierzu vom
Infrastrukturinvestments von Banken und Versicherungen – widersprüchliche Signale aus Basel und Brüssel
Ende September legte die EU-Kommission ihre Entwürfe für eine Ergänzung der Solvency II vor, die im April 2016 auch in Kraft traten. Die Ergänzung soll eine neue Assetklasse schaffen, die der Qualifying Infrastructure Investments (QII). Die Eigenkapitalunterlegungen von Versicherungen für die Spreadrisks solcher Investments werden fortan deutlich zu senken. Wäre bislang – je nachdem ob
STS-Verbriefungsentwurf der EU-Kommission: Der Ball liegt aktuell beim EU-Parlament
Europäische Banken, Autofirmen, Investoren, Dienstleister und Verbände schreiben eine „JOINT NOTE ON THE EU COMMISSION’S PROPOSALS ON SIMPLE, TRANSPARENT AND STANDARDISED SECURITISATION” Die europäische Verbriefungsdiskussion nach 2007 hat viel von einem Kafka-Roman. Denn obgleich europäische ABS-Transaktionen immer solide waren und – wie auch die Europäische Kommission anerkennt – völlig schadlos durch die Finanzkrise gekommen sind,
Europäischer Rat veröffentlicht Stellungnahmen für eine STS-Verbriefungsregulierung sowie für entsprechende CRR-Änderungen
Die Stellungnahmen zur STS-Regulierung und zu den Anpassungen in der CRR seitens des Europäischen Rates, die die Position widerspiegelt, die dem Europäischen Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden wird, ist nun veröffentlicht. Nach erster Durchsicht scheinen viele Anmerkungen des Marktes aufgenommen worden zu sein, beispielsweise hinsichtlich der Themen Aufnahme von ABCPs und des Themas der Zertifizierung durch
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