Europa ist in einer existenziellen Krise, so die Kurzdiagnose seines Kommissionspräsidenten in seiner gestrigen Rede. Und Europa braucht – so Juncker ebenfalls – dringend die Vollendung der Kapitalmarktunion, zu der als tragende Säule auch die Vitalisierung des Verbriefungsmarktes gehört. So wundert es nicht, dass parallel zur Juncker-Rede von der Kommission auch ein Fahrplan zur Vollendung der
EU-Kommission
Die Finanzmärkte im September 2016 – Entwicklungen im Zeichen des Kapitalmarktunionsprojektes
Kapitalmarktunion – die Stunde der Wahrheit naht Mit großen Erwartungen kündigte die EU-Kommission im Frühjahr 2015 mit einem Grünbuch die Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion an. Die Förderung des Verbriefungsmarktes sollte dabei erster Schritt und tragende Säule gleichzeitig sein. Damit trägt die Kommission der Tatsache Rechnung, dass Europas Finanzmärkte anders strukturiert sind als die USA. Die
BDI nimmt Stellung zum Status der STS-Verbriefungsregulierung in Europa sowie zum BFH-Urteil zur Behandlung des § 13c UStG bei Verbriefungen
In seinem Fokus Finanzmarkt vom Juli 2016 nimmt der BDI u.a. Stellung zum Status der STS-Verbriefungsregulierung in Europa sowie zum BFH-Urteil zur Behandlung des § 13c UStG bei Verbriefungen. Lesen Sie nachfolgend den vollständigen BDI Fokus Finanzmarkt: Zum BDI Fokus Finanzmarkt
Vorstellungen des EU-Parlaments zur Ergänzung der STS-Regulierung gehen an Erkenntnissen von EBA, EU-Kommission und CEBS vorbei
Es gibt Themen, die wie das Ungeheuer von Loch Ness immer wieder hochkommen und die Schlagzeilen füllen. Man kann sich noch so sehr bemühen sie rational zu widerlegen. So scheint es auch mit dem Thema Risikoeinbehalt bei Verbriefungstransaktionen zu sein. Nach den STS-Verbriefungsvorschlägen der EU-Kommission vom 30. September 2015, der Stellungnahme des EU-Rates hierzu vom
Infrastrukturinvestments von Banken und Versicherungen – widersprüchliche Signale aus Basel und Brüssel
Ende September legte die EU-Kommission ihre Entwürfe für eine Ergänzung der Solvency II vor, die im April 2016 auch in Kraft traten. Die Ergänzung soll eine neue Assetklasse schaffen, die der Qualifying Infrastructure Investments (QII). Die Eigenkapitalunterlegungen von Versicherungen für die Spreadrisks solcher Investments werden fortan deutlich zu senken. Wäre bislang – je nachdem ob
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