Die Verbriefungsregulierung für ABCP-Transaktionen hält den Markt weiter in Atem. Die von Marktteilnehmern erwarteten technischen Regelungen (RTS) der ESMA zum Thema Transparenz und Veröffentlichung gemäß Art. 7 der Verbriefungsverordnung wurden am 22. August 2018 veröffentlicht. Völlig unerwartet jedoch ist die weitestgehende Gleichbehandlung der Vorschriften für ABCP-Transaktionen zu Non-ABCP Transaktionen. Der ABCP-typische Charakter bilateraler Einzel-Transaktionen und
Archiv für 2018
Neue STS-Regulierung für ABCP – eine verpasste Chance?
Die im Januar 2018 in Kraft getretene Verbriefungsverordnung ist ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Umso erfreulicher ist es zunächst, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden ESMA und EBA die ihnen eingeräumte Frist zur Verabschiedung der regulatorischen und technischen Umsetzungsstandards (RTS/ITS) nicht vollständig ausgenutzt haben. Mittlerweile liegen fast alle Level 2 und 3 Regulierungen im finalen Entwurf vor.
Green Finance & EU-Regulierung – Das Projekt „Nachhaltige Finanzierung“
Nachhaltigkeit und die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Faktoren sowie Governance sind längst fixe Bestandteile der Finanzmärkte. Die Nachfrage nach entsprechenden Anlagen steigt stetig. Die Europäische Kommission hat deshalb im März 2018 einen Aktionsplan zu „Nachhaltige Finanzierung“ und im Mai 2018 konkrete Maßnahmen vorgelegt.
Verbriefungsregulierung: Solvency II und Liquidity Coverage Ratio Anpassungen greifen zu kurz
Führende Repräsentanten des europäischen Verbriefungsmarktes sehen Nachbesserungsbedarf Die Solvency II und Liquidity Coverage Ratio Anpassungen für Verbriefungen greifen zu kurz. AFME, EBF, ICMA, Eurofinas, Leaseurope, DSA und TSI wenden sich in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission und europäischen Regelsetzer und drücken ihre Befürchtung aus, dass wieder einmal wesentliche Weichenstellungen zu verpassten Chancen werden. Im
Ergänzung der Solvency II im Zuge der STS-Umsetzung
Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission zur Ergänzung der Solvency II im Zuge der STS-Umsetzung schafft keine Verbesserung für ABCPs. Käme er so wie er vorliegt, dann bliebe für ABCP- Versicherungsinvestments mit Leasing- und Handelsforderungen alles beim Alten und sie wären weiterhin mit extrem hohen EK-Unterlegungen aus dem Investmentuniversum von Versicherungen de facto ausgeschlossen.