Zwei Publikationen zum Thema Green Finance bzw. Sustainable Finance, die kürzlich veröffentlicht wurden, sind für alle, die im Finanzmarkt tätig sind, von hoher Wichtigkeit.
Finanzmarktregulierung
EBA – Final Reports mit den Guidelines zu STS-Kriterien für non-ABCP und ABCP
Die European Banking Authority (EBA) hat diese Woche ihre Final Reports mit den Guidelines zu den STS-Kriterien veröffentlicht, sowohl für non-ABCP als auch für ABCP. Bei Lektüre des Reports fallen eine Reihe von Änderungen auf, die sicherlich eine klarere Interpretation und Anwendung der Kriterien unterstützen. Gemäß EBA gelten diese Guidelines zwar erst ab dem 15.05.2019
ESMA Disclosure Templates: Stellungnahme mit Übergangsregelungen veröffentlicht
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) haben heute Ihre Stellungnahme zu den Übergangsregelungen der ESMA Disclosure Templates veröffentlicht. Demnach werden die am 22. August 2018 veröffentlichten, finalen ESMA Disclosure Templates aufgrund von Bedenken hinsichtlich deren Umsetzung nicht vor dem 1.1.2019 verabschiedet und es finden die Übergangsvorschriften gemäß Artikel 43 (8) der Verbriefungs-Verordnung Anwendung. Für
Europäischer Verbriefungsmarkt – 2017, 2018 und Quo Vadis?
Der europäische Verbriefungsmarkt hat 2017 ein respektables Ergebnis hingelegt. Bei etwa gleichen Gesamtemissionsvolumina stieg das Absatzvolumen bei Investoren mit 120 Mrd. Euro (+27,6 Mrd. Euro) auf den höchsten Stand seit Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007 und die Spreads engten sich über alle Assetklassen um etwa 28 Basispunkte, d.h. um rund 50 %, weiter ein.
Anmerkungen zu Vorschlägen ESMA für RTS zur STS-Notifizierung ABCPs
Der Ansatz der ESMA, drei verschiedene Kategorien im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad der jeweiligen STS-Notifizierung zu schaffen, ist ein guter Anfang. Darüber hinaus ist die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Verbriefungen und innerhalb der privaten Verbriefung die Unterscheidung zwischen bereitzustellenden Informationen für aufsichtsrechtliche Zwecke und für die allgemeine Veröffentlichung ebenfalls zu begrüßen. In beiden