Die neue Verbriefungsverordnung liegt immerhin schon über 2 Jahre in finaler Form vor und ist seit mittlerweile 5 Monaten anzuwenden. Leider sind einige wesentliche Umsetzungsfragen noch immer ungeklärt. Dieses bereits im Januar 2019 ausführlich an die ESMA adressierte Problematik wurde leider auch im jüngst erschienene ESMA Q&A noch nicht gelöst.
STS-Regulierung
Die STS Verification International GmbH (SVI) geht an den Start
Die Integration der europäischen Kapitalmärkte ist für Europa von hoher Bedeutung. Die Schaffung eines stabilen europäischen Verbriefungsmarktes ist ein wesentlicher Baustein dazu. Die Bereitstellung eines entsprechenden Rechtsrahmen für „simple, transparent and standardised“ – kurz: STS-Verbriefungen – war folglich eines der wichtigsten Vorhaben im Rahmen des EU-Projekts Kapitalmarktunion.
Integration der europäischen Finanzmärkte über Verbriefungen
Die Vorschläge von EconPol zeigen die Richtung Die Menschen lieben Geschichten mehr als Fakten. Je eingängiger die Geschichte ist, umso besser. Nicht zuletzt der Spiegel-Redakteur Claas Relotius führte uns dies die letzten Jahre mit seinen „Reportagen“, pardon mit seinen Schwarz-Weiss-Geschichten, von bösartigen und einfältigen Trump-Wählern, heroischen und selbstlosen Flüchtlingen, barmherzigen Helfern vor und kassierte dafür
Neue STS-Regulierung für ABCP – eine verpasste Chance?
Die im Januar 2018 in Kraft getretene Verbriefungsverordnung ist ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Umso erfreulicher ist es zunächst, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden ESMA und EBA die ihnen eingeräumte Frist zur Verabschiedung der regulatorischen und technischen Umsetzungsstandards (RTS/ITS) nicht vollständig ausgenutzt haben. Mittlerweile liegen fast alle Level 2 und 3 Regulierungen im finalen Entwurf vor.
Ergänzung der Solvency II im Zuge der STS-Umsetzung
Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission zur Ergänzung der Solvency II im Zuge der STS-Umsetzung schafft keine Verbesserung für ABCPs. Käme er so wie er vorliegt, dann bliebe für ABCP- Versicherungsinvestments mit Leasing- und Handelsforderungen alles beim Alten und sie wären weiterhin mit extrem hohen EK-Unterlegungen aus dem Investmentuniversum von Versicherungen de facto ausgeschlossen.




