Keep it simple! Der EZB-Rat hat die Empfehlungen einer Task Force zur Vereinfachung des europäischen Regulierungs-, Aufsichts- und Berichtsrahmens gebilligt. Ziel ist es, die Komplexität des Bankensystems zu reduzieren, ohne dessen Widerstandsfähigkeit zu beeinträchtigen. Zu den zentralen Maßnahmen gehören: Vereinfachung der Kapitalanforderungen: Die bestehenden Kapitalpuffer sollen zu zwei Puffern zusammengefasst werden. Der Rahmen für die Leverage Ratio soll von vier auf zwei
EZB Opinion zu Verbriefungen veröffentlicht – differenzierte Bewertung der Kommissionsvorschläge
Die Europäische Zentralbank hat am 11. November ihre Bewertung der Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission zur Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte veröffentlicht. Sowohl der Rat der Europäischen Union als auch das Europäische Parlament hatten die EZB um ihre Stellungnahme gebeten, die Veröffentlichung wurde seit Anfang Oktober erwartet. Vor dem Hintergrund des Mandats der EZB zur Geld- und Finanzmarktstabilität
Anpassungen von Solvency II im Rahmen der Savings and Investments Union
Die EU will mit der Savings and Investments Union (SIU) Kapitalströme stärker auf produktive Investitionen lenken sowie grenzüberschreitende Finanzgeschäfte fördern. Ein zentraler Baustein ist die Anpassung von Solvency II. Seit 2016 regelt die Solvency II die Eigenmittelanforderungen europäischer Versicherer. Sie gilt vor allem im Bereich Verbriefungen als sehr restriktiv. Nun zielt die Reform darauf, mehr
„Grüner wird’s nicht“ – Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Externe Prüfer von European Green Bonds abgeschlossen
Am 4. April 2025 hatte die ESMA bereits einigen Unternehmen als Externe Prüfer im Sinne der Artikel 69 und 70 der EuGB-Verordnung vorläufig „grünes Licht“ gegeben (siehe TSI kompakt vom 4. April 2025). Doch das von der ESMA durchgeführte Zulassungs- und Registrierungsverfahren für diese Prüfer war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. Hierfür bedurfte
Fondsrisikobegrenzungsgesetz – Deutschland setzt EU-Vorgaben um
Mit der überarbeiteten Richtlinie für Alternative Investmentfonds (AIFMD II), die die EU im April 2024 verabschiedet hat, wurden Kreditfonds als fester Bestandteil des europäischen Finanzmarkts etabliert. Die Mitgliedstaaten haben nun bis April 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu einen Referentenentwurf für das Fondsrisikobegrenzungsgesetz vorgelegt – und damit die
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