Die EBA hat am 5. August 2025 eine Stellungnahme zu den ESG-Offenlegungspflichten nach Artikel 449a CRR veröffentlicht. Hintergrund ist die Ausweitung dieser Pflicht auf alle Institute durch die so genannte CRR 3. Gleichzeitig existieren Unsicherheiten hinsichtlich der finalen Ausgestaltung, da der Gesetzgeber zentrale Aspekte der Taxonomie-Verordnung und zur Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive,
ESMA veröffentlicht Rückmeldungen zur Konsultation der UCITS Eligible Assets Directive – Rückmeldungen zu Verbriefungen kontrovers
UCITS (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities)-Fonds dürfen in Verbriefungen investieren, wobei für solche Investitionen eine Konzentrationsgrenze von 10 % gilt. Im Rahmen einer Konsultation zur UCITS-Richtlinie Eligible Assets Directive (siehe TSI kompakt vom 15. April 2025) hat die ESMA mit Marktteilnehmern das Für und Wider einer Anpassung der Konzentrationsgrenze diskutiert. Gemischtes Feedback aus der
Europäische Kommission veröffentlicht Gesetzesvorschläge zu Verbriefungen
Heute hat die Europäische Kommission die Gesetzesvorschläge zur Stärkung der Verbriefungsmärkte in Europa veröffentlicht. Das Paket umfasst nicht nur die angekündigten Änderungen der EU-Verbriefungsverordnung (SECR) und der relevanten Teile der Kapitaladäquanzverordnung (CRR), sondern auch die delegierten Rechtsakte zur Liquidity Coverage Ratio (LCR). Die Vorschläge zur SECR und CRR weichen nur in wenigen Punkten von den
Grünes Licht für European Green Bonds: Die ersten Externen Prüfer dürfen Fahrt aufnehmen
Die Verordnung über den European Green Bond (EuGB) ist seit dem 21. Dezember 2024 rechtswirksam. Der Standard schreibt verpflichtend die Prüfung entsprechender grüner Anleihen – einschließlich Public ABS – durch einen von der ESMA beaufsichtigten unabhängigen Externen Prüfer (offiziell: „External Reviewer“) vor (siehe auch TSI kompakt vom 30. März 2024). Ein Externer Prüfer führt eine
Warten auf den Omnibus – Onboarding von SPVs in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt unklar
Heute hat die Europäische Kommission eine Reihe von Gesetzesvorschlägen im Bereich Sustainable Finance sowie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft veröffentlicht. Das sogenannte Omnibus-Paket umfasst zwei zentrale Maßnahmen: Erstens werden die Fristen für die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), der Lieferkettensorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung
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