Rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest haben ESMA und EBA die Verbriefungsgemeinde mit Lesestoff über die Feiertage versorgt und ihre RTS-Entwürfe zur neuen Verbriefungsregulierung vorgelegt. Rückblick auf die bisherigen Schritte Für alle noch einmal zur Erinnerung: Die neue Verbriefungsverordnung und die korrespondierenden Änderungen in der CRR sind verabschiedet und werden Anfang 2018 in Kraft treten, Erstanwendung zum 01.01.2019.
CRR
STS – am Ende sehr gemischte Gefühle
Ein langer, quälender Prozess mit unendlichen Diskussionspapieren und vielen Anhörungen nähert sich dem Ende. Letzte Woche hat das EU-Parlament die Neuerungen in der Verbriefungsregulierung zu STS/Non-STS verabschiedet. Und nachdem der Rat seine formale Zustimmung gegeben hat, wird das neue Gesetz demnächst im offiziellen EU-Journal veröffentlicht werden.
CRR: EU-Commission adopts RTS for asset encumbrance disclosure
The EU-Commission has adopted a Delegated Regulation supplementing the Capital Requirements Regulation (CRR). It is regulating the RTS for the disclosure of encumbered and unencumbered assets. Based on the technical standards drafted by the EBA and building on the EBA disclosure guidelines, the Delegated Regulation sets out the data required for asset encumbrance disclosure, which
STS-Verbriefungsregulierung – EU-Rat billigt STS-Entwürfe
Die STS-Verbriefungsregulierung ist von europäischen Rat gebilligt worden. Deutschland und UK sind weniger glücklich mit der in letzter Minute erfolgten Veränderung der Hierarchie und der prominenten Positionierung des Standardansatzes und haben in einem bemerkenswerten Schritt ein Sondervotum in einem „Statement by the United Kingdom and Germany“ abgegeben, das auch vom Rat veröffentlicht wurde.
Infrastrukturinvestments werden auch für Banken eine begünstigte Assetklasse
23.11.2016 COM(2016) 850 final 2016/0360 (COD) Ende September legte die EU-Kommission ihre Entwürfe für eine Ergänzung der Solvency II vor, die im April 2016 auch in Kraft traten. Die Ergänzung schaffte eine neue Assetklasse, die der Qualifying Infrastructure Investments (QII). Die Eigenkapitalunterlegungen bei Investments von Versicherungen in Infrastrukturrisiken für die Spreadrisks solcher Investments werden fortan



